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Seiteneinstieg

Die regionalen und fachspezifischen Einstellungsbedarfe sind gegenwärtig nicht vollständig mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften abzudecken, daher können auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eingestellt werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Seiteneinstieg in den Beruf als Lehrerin oder Lehrer sind im Freistaat Sachsen in Umsetzung der Standards und ländergemeinsamen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zur Lehrkräfteausbildung bindend geregelt. Voraussetzung ist ein Studienabschluss auf dem Niveau eines Masters oder Bachelors (oder eines gleichwertigen Abschlusses), der an einer Hochschule, Kunst- oder Fachhochschule erworben wurde.

Zudem ergibt sich eine Einstellungsoption ohne Hochschulabschluss mit einem Abschluss als Erzieherin bzw. Erzieher oder mit einer pädagogischen oder medizinischen Qualifikation auf Fachschulniveau. Die Einstellung ist nur in der Schulart Förderschule mit den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung sowie Lernen zulässig.

Eine ausführliche und individuelle Beratung über die Voraussetzungen, das Bewerbungsverfahren und die berufsbegleitenden Qualifizierungswege bietet das Landesamt für Schule und Bildung an.

Allgemeine Anfragen mit relevanter Region im Betreff:
seiteneinstieg@bildung.sachsen.de

Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Seiteneinstieg

Standort Bautzen

Telefon: 03591 621-401

Standort Chemnitz

Telefon: 0371 5366-160

Standort Dresden

Telefon: 0351 8439-482

Standort Leipzig

Telefon: 0341 4945-784

Standort Zwickau

Telefon: 0375 4444-187

Das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung ist verantwortlich für das Einstellungsverfahren von Lehrkräften. Es besteht die Möglichkeit, sich allgemein (Listenverfahren) und/oder direkt auf eine ausgeschriebene Stelle einer Schule zu bewerben. Nach Eingang der Bewerbungen werden die Qualifikationen sowie Qualifizierungsmöglichkeiten der Bewerberinnen und Bewerber geprüft.

Einstellungsmöglichkeiten variieren in den Regionen und in Bezug auf die Schularten. Daher ist es empfehlenswert, in der Bewerbung verschiedene Einsatzregionen und Schularten anzugeben.

Einstellungstermine sind in Abhängigkeit von der Vorqualifikation für das erste Schulhalbjahr der 01.08. oder 01.11. bzw. für das zweite Schulhalbjahr der 01.02. oder 01.05.

In der Regel werden Lehrkräfte im Seiteneinstieg zum 01.05. bzw. 01.11. eingestellt.

In dem Online-Bewerbungsportal sind die Bewerbungsfristen, ausführliche Hinweise und die Bewerbungsmöglichkeit zusammengestellt. Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:

  • Bewerbungsanschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und ggf. ausgeübte Berufstätigkeiten und
  • vollständige Zeugnisunterlagen inklusive absolvierter Studieninhalte (auch belegte Wahlpflicht- oder Wahlbereiche) und Studienumfänge (ETCS/LP oder SWS), beispielsweise die Transcripts of Records, Modulübersichten oder Notenübersichten.

Sofern ein ausländischer Hochschulabschluss vorliegt, ist zusätzlich die Übersetzung von einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer einzureichen. Außerdem ist das Sprachzertifikat der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 oder C1 erforderlich und nachzuweisen.

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